Stromsteuerersparnis
Energiesteuer-Erstattungen für produzierendes Gewerbe
Viele Unternehmer zahlen immer noch die volle Energiesteuer.
Viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der gezahlten Energiesteuern rückerstatten lassen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sehen die gesetzlichen Regelungen allgemein im produzierenden Gewerbe und im Besonderen bei bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren sowie für BHKW-Betreiber Erstattungen der Stromsteuer und der Energiesteuer vor.
Die Anträge auf Erstattung von Steuern, die im Jahr gezahlt wurden, müssen beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Je nach Verbrauch besteht die Möglichkeit mehrere Hundert Euro (auch rückwirkend) zurück erstattet zu bekommen!
Wir sind Ihnen gerne behilflich alle Formalien für Sie zu erledigen!
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